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   AG Bonn, 11.07.2003 - 28 II 126/02 WEG   

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https://dejure.org/2003,18762
AG Bonn, 11.07.2003 - 28 II 126/02 WEG (https://dejure.org/2003,18762)
AG Bonn, Entscheidung vom 11.07.2003 - 28 II 126/02 WEG (https://dejure.org/2003,18762)
AG Bonn, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 28 II 126/02 WEG (https://dejure.org/2003,18762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umlage von Zahlungsausfällen auf die Eigentümergemeinschaft.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umlage von Zahlungsausfällen auf die Eigentümergemeinschaft.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung wegen Fehlens eines Kostenverteilschlüssels beziehungsweise wegen Verstoßes des Schlüssels gegen die Teilungserklärung; Umlagefähigkeit von Forderungen einer Eigentümergemeinschaft gegen Mieter; Zulässigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 28 WEG
    Sonderumlage bei Zahlungsausfällen

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus AG Bonn, 11.07.2003 - 28 II 126/02
    Eine Sonderumlage ist zwar bei unvorhergesehenen Finanzbedarf zulässig und damit auch bei Zahlungsausfällen (BGH MDR 1989, 898; Niedenführ/Schulze WEG, 3. Auflage 1997, § 28 Randziffer 13; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage 2000, § 28 Randziffer 35).
  • KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90

    Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der

    Auszug aus AG Bonn, 11.07.2003 - 28 II 126/02
    Ob dies erforderlich ist, ist zwar streitig (dafür BGH am angegebenen Ort; Niedenführ/Schulze am angegebenen Ort; Bärmann/Pick/Merle, am angegebenen Ort, § 28 Randziffer 37; anderer Ansicht BayObLG WE 1993, 27; KG NJW-RR 1991, 912 - Zahlungsantrag).
  • LG Hamburg, 30.05.2001 - 318 T 150/00
    Auszug aus AG Bonn, 11.07.2003 - 28 II 126/02
    Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb ein Teileigentümer für diese Zahlungsunfähigkeit nicht verantwortlich sein soll, nur weil die Verbindlichkeit ihren Ursprung in dem Bereich einer Wohnung hat (in einem Parallelverfahren ebenso LG Hamburg ZMR 2002, 787).
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